Über uns

 

Die Friseurinnung Fürstenfeldbruck

 

ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist ein freiwilliger Zusammenschluss von selbständigen Friseurmeistern und Friseurbetrieben.

 

Mit 63 Mitgliedsbetrieben in Fürstenfeldbruck, Fürstenfeldbruck Land ist unsere Innung ein starker Partner in allen Fragen rund um das Friseurhandwerk. Die Innungen eines Stadt- oder Landkreises oder innerhalb eines anderen von der zuständigen Handwerkskammer zugelassenen Bereiches bilden die . Kreishandwerkerschaft

 

 Die wesentlichen Aufgaben der Innung nach der Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks)  sind:

 

  • Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder
  • Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre sowie Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen

  • Bildung von Prüfungsausschüssen und Abnahme von Gesellenprüfungen nach § 33 Handwerksordnung im Auftrag der Handwerkskammer.

  • Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen (z. B. durch Fachschulen oder Lehrgänge)

  • Erstellung von Gutachten und Auskünfte über Angelegenheiten der in ihr organisierten Handwerke

  • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern.

 

Vorstandsvorsitzender der Innung ist der Obermeister, dessen Stellvertreter der stv. Obermeister. Eine weitere wichtige Funktion in der Innung sowie deren Vorstand bekleidet der Beauftragte für Bildung (früher Lehrlingswart). Er fungiert problemlösend als Bindeglied zwischen den Lehrlingen/Auszubildenden und den ausbildenden Betrieben eines Gewerkes. Eine Innung bildet zahlreiche Ausschüsse, wie z. B. den Gesellenprüfungsausschuss, der das gesamte Gesellenprüfungswesen im jeweiligen Innungsbereich regelt, oder etwa den Berufsbildungsausschuss, der die Politik in Bildungsfragen eines bestimmten Gewerkes im Wesentlichen mitbestimmt. Ferner gibt es einen Fachbeirat, der für alle fachlichen Fragen als kompetente Anlaufstelle dienen soll, einen Wirtschaftsausschuss und diverse (Streit-)Schlichtungsausschüsse.

 

 

 

Wichtige Ziele und Aufgaben der Innung und Fachverbände

 

  • Förderung eines positiven Images der Berufsgruppe
  • Mitwirken an gesetzlichen Rahmenbedingungen, die die wirtschafliche Leistungsfähigkeit der Betriebe fördern

  • Tarifpolitik als fairer Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Sicherung der Fachkräfteentwicklung, durch eine moderne und marktgerecht Berufsbildung

  • Stetige fachliche Weiterentwicklung des Berufes